Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. August 2007
Hier finden sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intabo Datendienstleistungsgesellschaft mbH.
Inhalt
- Auftragsgrundlagen und Vertragsgrundlagen
- Preise und Zahlung
- Vertragsdauer
- Datensicherheit
- Lieferung und Erstellung von Software
- Bestimmungen bei Internetdienstleistungen
- Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung
- Haftung
- Gewährleistungen
- Anwendbares Recht/Gerichtsstand
1. Auftragsgrundlagen und Vertragsgrundlagen
a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intabo Datendienstleistungsgesellschaft mbH (nachfolgend Intabo genannt) mit Firmensitz in D-46397 Bocholt, Münsterstraße 30b, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die Intabo gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von Intabo angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Katalogen, Prospekten, etc., enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
b) Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von Intabo veröffentlicht. Änderung der AGB ist Kunden gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls gelten die geänderten AGB von ihm als akzeptiert. Intabo wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
c) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.
d) Regelungen und Formulierungen welche diese Bedingungen aufheben oder verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
e) Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn Intabo nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
2. Preise und Zahlung
a) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot oder Bestellformular angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertssteuer. Die Entgelte setzen sich insbesondere aus Leitungskosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Intabo behält sich bei einer Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Weiterhin behält sich Intabo gegenüber Unternehmern ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei Intabo liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt. Intabo wird dem Kunden die Preisänderung bekanntgeben. Der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten gilt die Preisänderung als vereinbart.
b) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden. Die Ware (erbrachte Leistungen) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Intabo GmbH.
c) Intabo ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen zu erheben. Zahlungsverzug tritt spätestens ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt wird. Der Kunde muß dann unbeschadet der Verpflichtungen zum Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens die gesetzlichen Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG zahlen.
d) Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf der Kunde aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
e) Bei Zahlungsverzug ist Intabo berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
f) Darüber hinaus ist Intabo bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen auf Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden.
3. Vertragsdauer
a) Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf den in der Bestellung bzw. Rechnung angegebenen Verrechnungszeitraum abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
b) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch Intabo. Intabo ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.
c) Intabo ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihr das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde
- seine Verpflichtungen gem. Pkt 3a) bis 3b) verletzt
- trotz Aufforderung durch Intabo störende oder nicht zugelassende Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt
- die "Netiquette" nicht einhält
- über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird
- bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Intabo vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte
d) Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von Intabo auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
e) Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer, Intabo zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Sie ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche Intabo gegenüber ableiten.
4. Datensicherheit
a)Intabo hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Intabo gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet Intabo dem Kunde gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
b) Der Kunde stellt die Intabo von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Der Kunde fertigt von allen an uns übermittelten Daten Sicherungskopien an. Für den Fall des Datenverlustes, verpflichtet sich der Kunde uns die Daten noch einmal, unentgeltlich, zur Verfügung zu stellen.
c) Dem Kunde ist bekannt, dass alle Daten, die übers Internet verschickt werden, von Dritten abgefangen oder umgeleitet werden können. Der Kunde nimmt dieses Risiko in Kauf, wenn er Daten auf diesem Weg übermittelt.
d) Intabo verpflichtet sich, alle ihr übermittelten Daten Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Daten werden nur zur eigenen Verarbeitung gespeichert.
5. Lieferung und Erstellung von Software
a) Bei individuell von Intabo erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei Intabo, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
b) Intabo übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software - allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden - mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeiten - ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.
c) Werden von Intabo gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen anfallende Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen.
d) Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Programme ist die Intabo Datendienstleistungsgesellschaft oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat. Der Kunde erhält von Intabo ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Falls der Kunde von Intabo für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner.
e) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerkserver installiert ist, gilt als nicht genutzt. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Intabo nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt: - das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; - das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (reverse-assemble, reverse-compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist; - das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.
6. Bestimmungen bei Internetdienstleistungen
a) Intabo betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von Intabo kann nicht zugesichert werden und entzieht sich unserem Einflussbereich. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen.
b) Intabo behält sich weiterhin Einschränkungen aufgrund Ereignissen vor, die von Intabo unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Intabo haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
c) Intabo haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste Intabos zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von Intabo erfolgt.
d) Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Intabo.
e) In Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
f) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunde oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
g) Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
7. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung
a) Intabo vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird von der verantwortlichen Registrierungsstelle eingerichtet. Intabo fungiert hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die Intabo dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).
b) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Intabo aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
c) Intabo ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Intabo diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
d) Bei rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Inhaberrechten und den Gebrauch von Domains finden die Schlichtungsrichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle anwendung.
e) Intabo übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domainnamen.
8. Haftung
a) Für Störungen innerhalb des Internet oder beim Provider übernimmt Intabo keine Haftung.
b) Ansprüche auf Schadenersatz des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Intabo die Pflichverletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Intabo beruhen. Einer Pflichtverletzung der Firma Intabo steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
c) Der Kunde verpflichtet sich, der Intabo GmbH jeglichen Schaden zu ersetzen, der dieser daraus entsteht, dass Rechtsansprüche von Dritten hinsichtlich des überlassenen Materials gegenüber der Intabo GmbH geltend gemacht werden.
9. Gewährleistungen
a) Die Nutzung unserer Service-Angebote erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung, einschließlich der Risiken, die durch das auftreten von Fehlern entstehen können.
c) Intabo gewährleistet nicht den zu jeder Zeit ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit des Online-Dienstes. Für unvorhersehbare Zwischenfälle übernimmt Intabo keine Haftung.
10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen bürgerlichen Gesetzbuch und dem deutschen Handelsgesetzbuch. Erfüllungsort für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenen Lieferungen und Leistungen, auch solche aus Scheck und Wechseln, ist der Sitz der Firma Intabo.
Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Intabo, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind.